- Sie benötigen für einen Besuch in unserer Einrichtung weiterhin verpflichtend eine FFP-2 Maske.
- Ab dem 01.03.2023 besteht keine Testpflicht mehr
- Wir bitten Sie dennoch, weiterhin auf Ihren und den Schutz unserer Bewohner zu achten und bei Infektionsrisiken umsichtig zu handeln
- Es gilt: Hände desinfizieren
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WICHTIGE DOWNLOADS
Vereinfachen Sie die Abläufe und füllen Sie die Impfinformation und Impfzustimmungserklärung bereits im Vorfeld aus. Die Dokumente können Sie uns unterschrieben per Mail zurücksenden oder zum Vorort-Termin mitbringen. Vielen Dank!